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Maskenverfügbarkeiten

Verfügbarkeit und Typen von Masken / medizinischen Masken / Mund-Nase-Bedeckungen im ZCL, auch für Praktika

In Vorbereitung auf beginnende Praktika und durchzuführende Klausuren oder andere Prüfungen sind die Bestände an Masken im ZCL ergänzt worden. Abrufbar sind die Artikel:

  • Mund-Nase-Bedeckung, 20x17 cm, 150g/m2 Nesseltuch, doppelliegend, 100% Baumwolle, 95°C waschbar (auch bezeichnet als Alltagsmaske), ZCL-Artikelnummer 4A900
  • Mund-Nase-Bedeckung, Einweg, 17,5 x 9,5 cm, 3-lagig, verpackt zu 50 Stück pro Packung (zertifiziert als medizinische Maske Klassifizierung II R), ZCL-Artikelnummer 4A800

Die Finanzierung der Masken / Mund-Nase-Bedeckungen erfolgt aus zentralen Mitteln, eine Weiterberechnung findet nicht statt. Somit ist die Angabe eines Abrechnungsobjektes nicht notwendig. Für die Anforderungen der Masken ist jedoch jeweils nur die Person mit Unternehmerverantwortung — oder vereinfacht die Professorin respektive der Professor — zeichnungsberechtigt.

Nicht zum Lagerbestand des ZCL gehören höherwertige Masken beispielsweise des Typs FFP2. Da im ZCL nur die fachliche Zuständigkeit für Chemikalien und verwandte Artikel, nicht jedoch für reguläres Verbrauchsmaterial liegt, wäre ein entsprechender Bedarf prinzipiell über den zentralen Einkauf zu decken. Bei kleineren Bedarfen kommt auch eine Beschaffung über Lyreco als Rahmenvertragspartner in Frage, dort sind verschiedene FFP2-Masken gelistet.

  • Bitte beachten Sie, daß für eine gewerbliche — nicht private — Nutzung von FFP2 Masken im Umfang von mehr als 30 Minuten pro Tag den beschäftigten Personen zunächst eine betriebsärztliche Untersuchung der Lungenfunktion angeboten werden muß (Arbeitsmedizinische Untersuchung „G26“ in der Variante 1). Hintergrund ist die Erkennung von nicht bekannten Vorbelastungen, die bei einer Erhöhung des Atemwiderstandes durch eine filtrierende Maske zu Schädigungen führen könnten.
  • Die Tragezeit pro Arbeitseinsatz ist gemäß Anhang 2, Punkt 5.1.3 der DGUV 112-190 auf 75 Minuten begrenzt, es folgen 30 Minuten Tätigkeit ohne Maske. Dies darf maximal fünfmal an einem Arbeitstag wiederholt werden. Die Anzahl der entsprechenden Arbeitstage pro Woche ist auf vier mit einem Tag Pause dazwischen ebenfalls begrenzt.
  • Die Tragezeit erhöht sich bei FFP2-Masken mit Ausatemventil auf 120 Minuten pro Arbeitseinsatz, hierdurch geht jedoch der Fremdschutz verloren, so daß dies im Bereich Infektionsprävention nur in Frage kommen kann, wenn alle Personen im betroffenen Lüftungsabschnitt durchgehend mit FFP2-Masken - mit oder ohne Ausatemventil - ausgestattet sind.
  • Die oben aufgeführten medizinischen Masken unterliegen nicht den Regelungen der DGUV 112-190.
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Kategorie/n: ZCL
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